Page 13 - Waren-Verein – Jahresbericht 2018/19
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 Waren-Verein der Hamburger Börse e.V. > Jahresbericht 2018/19 > Unsere Arbeit > Fachgruppe für getrocknete Früchte und Schalenobst
 die Landwirte rückstandsfreie Ware liefern können. Zusätzlich gibt es noch die Lagerware und die Ware im Handel, denn Trockenfrüchte und Nüsse halten natürlich länger als ein Jahr.
Hier beginnen die Probleme: Die EU-Kommission setzt immer kürzere Übergangsfristen bis zum Inkrafttreten der neuen, niedrigen Grenzwerte. Die neue EU- Verordnung zu Iprodion wird hier als Wendepunkt
in der Strategie der EU-Kommission betrachtet. Es wurden nur 6 Monate Übergangsfrist gewährt, ein
viel zu kurzer Zeitraum. Dies führt zu der paradoxen Situation, dass Ware, die rechtskonform produziert wurde, auf einmal nicht mehr verkehrsfähig ist.
Daher ist das aufwendige Monitoring des Waren- Vereins, das kaum ein Einzelunternehmen leisten kann, enorm wichtig. Der Waren-Verein erhält schon in den Anfangsstadien der Gesetzgebung Informationen,
mit denen er seine Mitglieder frühzeitig Hinweise auf Problembereiche geben kann. Und das zu einem Zeitpunkt, zu dem noch Handlungsalternativen bestehen.
Das Monitoring ist auch die Grundlage für die politische Arbeit des Waren-Vereins. Zusammen mit weiteren deutschen und europäischen Verbänden, insbesondere der FRUCOM, wird auf verschiedensten Ebenen versucht, möglichst lange, angemessene Übergangsfristen zu erreichen.
Ochratoxin A
in Pistazien
und weiteren Produkten
Ochratoxin A ist ein Mykotoxin, für das u.a. für getrocknete Weintrauben und Getreide schon länger Grenzwerte existieren. Die EU-Kommission strebt jetzt eine weitergehende Regelung an, da dieses Pilzgift hochtoxisch ist. Es wird u.a. auf Pistazien
in Mengen gefunden, die gesundheitsbedenklich
sind. Immer wieder gibt es Fälle, in denen Behörden entsprechende Ware aus dem Verkehr ziehen, obwohl noch keine EU-Rückstandshöchstgehalte existieren. Sie berufen sich auf die EU-Basis-Verordnung, wonach Lebensmittel sicher sein müssen, wenn sie zum Verzehr abgegeben werden. So wies eine Partie Pistazien das 20-fache des Wertes auf, der von der EU-Kommission anvisiert wird.
Aktuell hat die EU-Kommission bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine Stellungnahme angefordert. Hieraus soll hervorgehen, ob die für weitere Produkte angedachten Grenzwerte dazu geeignet sind, die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten.
Betroffen sind Pistazien, Haselnüsse, alle Trockenfrüchte, Sonnenblumenkerne, Gewürze und Kräuter.
Das Thema Ochratoxin A wird uns mit Sicherheit in 2019 weiter beschäftigen.
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