Page 21 - Waren-Verein – Jahresbericht 2018/19
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 Waren-Verein der Hamburger Börse e.V. > Jahresbericht 2018/19 > Unsere Arbeit > Arbeitskreis Bioprodukte
 Zum Hintergrund
Die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau definieren präzise die gesamte Prozesskette ökologischer Lebensmitteln, vom Anbau bis zum Verkauf, wenn diese als solche gekennzeichnet sind. Die noch bis zum 31. Dezember 2020 geltende alte EU-Öko-Verordnung Nr. 834/2007 vom 28. Juni 2007 mit ihren beiden Durchführungsverordnungen (EG)
Nr. 889/2008 (Produktion, Kontrolle und Vermarktung) und (EG) Nr. 1235/2008 (Importe) bildet dafür die Rechtsgrundlage. Ab dem 1. Januar 2021 löst dann die neue EU-Öko-Verordnung (EU) 848/2018 die noch bestehende Verordnung (EG) Nr. 834/2007 ab.
Während der mehr als vierjährigen Phase des Revisionsprozesses hat sich der Waren-Verein mit dem AK Bio in Brüssel für die Themen und Belange seiner Mitglieder eingesetzt. Dabei kam ihm seine enge Vernetzung mit nationalen Verbänden und seine Verzahnung mit starken Dachverbänden wie Frucom und EuroCommerce auf EU-Ebene zugute.
ähnlich dem zwischen Chile und der EU, ausgehandelt hat. Die Importoptionen gemäß Anhang III und Anhang IV der Verordnung (EG) 1235 sind nur noch temporär gültig und laufen 2026 und 2024 aus. Es wird spezielle Zulassungen (Spezielle Verfahren) für
die Verwendung von Erzeugnissen und Stoffen
in Drittländern und in Randgebieten geben, um regionalen und ökologischen Unterschieden Rechnung zu tragen. Sie gelten für zwei Jahre und müssen dann verlängert werden.
Das Logo mit dem weißen Blatt bürgt für Bio-Qualität aus der Europäischen Union: Seit dem 1. Juli 2012 ist
die Aufbringung des EU-Öko-Logo obligatorisch für alle vorverpackten, und in der EU erzeugten Bio- Lebensmittel, die den Vorgaben der EU-Öko-Verordnung entsprechen. Nur für unverpackte EU-Bioprodukte und Bio-Importware aus Nicht-EU-Ländern ist die Kennzeichnung freiwillig.
und zu kooperieren. Auf nationaler und EU-Ebene hat der Arbeitskreis bereits Kommentare und Eingaben zu den ausführenden Rechtsakten, die über Frucom, den europäischen Dachverband des Waren- Vereins, sowie nationale Dach-Verbände und Behörden gespielt werden, eingereicht.
Aktuell beschäftigt sich der AK Bio unter anderem mit neuen Leitlinien der EU- Kommission für zusätzliche amtliche Kontrollen für bestimmte Bioprodukte aus China, die seit dem
             Vernetzung und Facharbeit
Der AK Bio hat im Januar 2018 den Arbeitskreis
Neue EU-Öko-Verordnung innerhalb des AK Bio gegründet, dessen Mitglieder sich aktiv mit der neuen Bio-Basis-Verordnung (EU) 2018/848 auseinander- setzen. Der Arbeitskreis hat die Verordnung geprüft, kritische Themen und Punkte herausgearbeitet und begonnen, sich mit anderen Verbänden auszutauschen
1. Januar 2019 gelten. Es zeichnet sich ab, dass die neuen EU-Vorgaben einen erheblichen Mehraufwand an Zeit und Kosten für alle
Handlungsbeteiligten nach sich ziehen.
Aus diesen Grund hat der Waren-Verein einen Umsetzungsvorschlag für Punkt (3) der Richtlinie „Sampling and analysing for presence of pesticides residues each incoming consignment at point of entry“ erarbeitet, dieser soll den Ablauf vereinfachen.
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