Page 22 - Waren-Verein – Jahresbericht 2018/19
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  Waren-Verein der Hamburger Börse e.V. > Jahresbericht 2018/19 > Unsere Arbeit > Lebensmittelrecht und Lebensmittelhygiene
 6. LEBENSMITTELRECHT UND LEBENSMITTELHYGIENE
Schnellwarnungen: Info-Quelle für Lebensmittelsicherheit und Food Fraud
Der Waren-Verein versendet die vom Bundesamt
für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) werktäglich veröffentlichten Meldungen im Europäischen Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel. Das BVL ist die nationale Kontaktstelle für die europäischen Schnellwarnungen.
Über das Bundesamt werden Meldungen zu Lebensmitteln, Futtermitteln und Lebensmittel- bedarfsgegenständen verbreitet, von denen ein Gesundheitsrisiko ausgehen könnte.
Das BVL fasst die Meldungen in einem Tagesbericht zusammen und sendet diese an die Kontaktstellen der Bundesländer, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie an weitere Bundesbehörden. Die Veröffentlichung der Tagesberichte erfolgt unter
Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes.
Verstärkte Import- Kontrollen von Haselnüssen und weiteren Produkten
Im Sinne der Lebens-
mittelsicherheit richtet die
EU-Kommission ein besonderes Augenmerk auf risikobehaftete pflanzliche Lebensmittel. So werden für diese Produkte verstärkte Kontrollen beim Eintritt in die EU vorgeschrieben. Welche Produkte davon betroffen sind, wird etwa zweimal im Jahr aktualisiert.
Erste Anpassung im Juli 2018
+ Getrocknete Weintrauben aus dem Iran wurden aus dem Anhang gestrichen und werden beim Import nicht mehr verstärkt auf Ochratoxin A untersucht
+ Neu: Getrocknete Gojibeeren aus China werden zukünftig mit einer Frequenz von 10% auf Pestizidrückstände kontrolliert
+ Neu: Eingelegte Rüben aus dem Libanon und Syrien werden zukünftig mit einer Frequenz von 50% auf den Farbstoff Rhodamin B untersucht
+ Neu: Gefrorene Okraschoten aus Vietnam werden zukünftig mit einer Frequenz von 50% auf Pestizidrückstände untersucht
Zweite Aktualisierung im Januar 2019
+ Neu: Sesamsamen aus Äthiopien werden jetzt mit einer Frequenz von 50% auf Salmonellen kontrolliert
+ Neu: Haselnussmehl, -grieß und -puder sowie auf andere Arten zubereitete oder konservierte
Haselnüsse aus Georgien werden zukünftig mit einer Frequenz von 50% auf Aflatoxine untersucht
+ Haselnüsse in der Schale und geschälte Haselnüsse aus Georgien werden zukünftig mit einer erhöhten Frequenz von 50% auf Aflatoxine untersucht.
Diese Änderungen erfolgen oft sehr kurzfristig, sodass es wichtig ist, zeitnah
und umfassend darüber informiert zu sein, ob die eigenen Produkte betroffen sind. Der Waren-Verein kommuniziert diese Aktualisierungen regelmäßig, sobald sie bekannt werden.
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