Page 23 - Waren-Verein – Jahresbericht 2018/19
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 Waren-Verein der Hamburger Börse e.V. > Jahresbericht 2018/19 > Unsere Arbeit > Lebensmittelrecht und Lebensmittelhygiene
Chlorat in blanchierten Mandeln, Kokosmilch und Pilzkonserven
Chlorat ist in vielen Lebensmitteln enthalten, die während der Verarbeitung mit chloriertem Wasser in Berührung
kommen. Dazu zählen auch blanchierte Mandeln, Pistazien, Trockenpflaumen, Kokosmilch und weitere konservierte oder tiefgefrorene Obst-
und Gemüsesorten.
Da Chlorat in der Vergangenheit
als Pestizid zugelassen war, hat
die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA)
einen besonderen Fokus auf diese
Substanz. Die EU-Kommission
will jetzt spezifische Grenzwerte
für Chlorat im Rahmen der Pestizidverordnung einführen. Dies trifft auf großen Widerstand in der Lebensmittelwirtschaft, denn Chlorate gelangen nicht durch eine Pestizidanwendung in die Lebensmittel.
Seit Sommer 2018 hat die FRUCOM im Verbund
mit anderen europäischen Verbänden gegen die Vorgehensweise der EU-Kommission Stellung bezogen und alternative Vorgehensweisen vorgeschlagen. Leider haben diese Aktionen bisher nicht gefruchtet.
Forderungen an die EU-Kommission
+ Beteiligung der Stakeholder, in der EU wie auch in Übersee
+ Regelung unter der Kontaminanten-Verordnung, da die Eintragswege vielfältig sind
+ Mikrobiologische Sicherheit nicht durch möglichst niedrige Chloratgehalte gefährden
+ Chlorat in Trinkwasser regeln, Hauptquelle für die Exposition der Bevölkerung
+ Verarbeitungsfaktoren berücksichtigen, sonst unrealistische Rückstandshöchstgehalte
+ Übergangsregelungen schaffen, sonst unverhältnismäßiger, wirtschaftlicher Schaden
+ Globale Warenströme beachten, sonst nicht gewollte Handelsbarrieren
Im Rahmen einer Öffentlichen Konsultation
hat die EU-Kommission die Möglichkeit gegeben,
den von ihr geplanten Verordnungsentwurf zu kommentieren. Viele Verbände haben hier Statements eingebracht, in denen die oben genannten Forderungen erhoben wurden.
Die Position des Waren-Vereins wurde durch die FRUCOM, den Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde sowie den Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) vertreten.
Dieses Thema werden wir im Jahr 2019 intensiv weiterverfolgen.
Tafeltraube ist nicht Sultana und Orange nicht Orangensaftkonzentrat
Grenzwerte für Pestizidrückstände sind in der EU-Gesetzgebung nur für unverarbeitete Produkte festgelegt, so z.B. für Tafeltrauben und Orangen. Importiert man nun Sultanas – also getrocknete Tafeltrauben – oder Orangensaftkonzentrat stellt sich die Frage, welche Grenzwerte in diesem Fall gelten sollen.
Bei Trockenfrüchten haben sich z.B. in der Praxis sogenannte Trocknungsfaktoren etabliert, die zur Bewertung von Rückstandsgehalten herangezogen werden. Gilt für die Tafeltrauben beispielsweise
ein Grenzwert von 0,1 mg/kg für einen bestimmten Pestizidrückstand, dann werden für Sultanas üblicher- weise 0,5 mg/kg akzeptiert (Trocknungsfaktor 5). Diese Trocknungsfaktoren – oder allgemein gesprochen Verarbeitungsfaktoren – sind gesetzlich nicht geregelt, es gibt aber Bestrebungen, dies zu ändern.
Daher hat uns das Projekt zu Verarbeitungsfaktoren des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) 2018 erstmals beschäftigt. Es ist sehr fraglich,
ob die komplexen Verarbeitungsvorgänge
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