Page 24 - Waren-Verein – Jahresbericht 2018/19
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  Waren-Verein der Hamburger Börse e.V. > Jahresbericht 2018/19 > Unsere Arbeit > Lebensmittelrecht und Lebensmittelhygiene
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pflanzlicher Lebensmittel sich in einfachen
Faktoren subsummieren lassen. Aus diesem
Grund steht die Lebensmittelwirtschaft den Verarbeitungsfaktoren kritisch gegenüber. Trotzdem werden die Ergebnisse des BfR-Projektes mit großer Wahrscheinlichkeit in Zukunft Einfluss auf die tägliche Praxis der Risikobewertung und damit auch der Rückstandshöchstmengen-Bewertung haben.
Die Verarbeitungsfaktoren werden eines der wesentlichen Themen in der Arbeitsgruppe Pflanzenschutzmittelrückstände beim Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL)
in 2019 sein. Diese Arbeitsgruppe bündelt die Kompetenz der verschiedenen Verbände im Lebensmittelsektor, von QS-Spezialisten des Handels und einzelner Firmen sowie von Laboren, die auf die Pestizidanalytik spezialisiert sind.
Europäische Konserven- und Fruchtimporte schützen
Die Vorgehensweise der EU-Kommission in
Sachen Iprodion wird auch als „game changer“ betrachtet, als Signal dafür, dass sich die Wirtschaft zunehmend auf kurze Übergangsfristen und die Nicht-Berücksichtigung der durch die natürlichen Erntezyklen bedingten Lagerbestände einstellen muss.
Hier verfolgte die FRUCOM 2018 und aktuell auch 2019 im Verbund mit anderen europäischen
Verbänden aus dem Lebensmittelsektor beharrlich eine zielgerichtete Lobbyarbeit.
Auf vielen Ebenen werden politische und diplomatische Vertreter verschiedenster Länder angesprochen, um ihnen die
Problematik dieser Vorgehensweise der EU aufzuzeigen und die negativen Folgen, die daraus auch für ihre Länder resultieren.
Am 18. Februar nahm das FRUCOM- Sekretariat an einem von der kanadischen
Mission organisierten Treffen teil. Zu diesem Treffen erschienen alle in der EU ansässigen
Agrar- und Handelsattachés, die an Pestizidpolitik, Pestizidunternehmen und Handelsverbänden interessiert sind, insgesamt etwa 40 Personen.
Wesentliche Botschaften der Agrarverbände
+ Drittländer brauchen Zeit, um sich an die neuen EU-Gesetze anzupassen
+ Diese Rechtssicherheit zu gewährleisten, ist ein grundlegendes Prinzip der WTO und des EU- Rechts
+ Die sofortige Änderung des rechtlichen Status eines Produkts ist eine sehr strikte Risikomanagementmaßnahme, die nur ausnahmsweise angewendet werden kann
+ Aktuelle Zeitpläne sind problematisch und den Auswirkungen der Überprüfungen nach Artikel 12 muss besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden
+ Der derzeitige Ansatz scheint in einigen Fällen diskriminierend zu sein und basiert in einigen anderen Fällen nicht auf dem Risiko. Der derzeitige Risikomanagementprozess berücksichtigt nicht den Nutzen und die Kosten von Maßnahmen.
Bei Chlorat zeigt sich wieder die gleiche harsche Vorgehensweise der EU-Kommission. Es wird
sich im Laufe des Jahres 2019 zeigen, inwieweit
der gebündelte Einfluss von Drittländern und Verbänden aus der Lebensmittelwirtschaft und dem Lebensmittelhandel die EU-Verantwortlichen zu einem Umdenken in diesem Punkt bewegen kann.









































































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