Page 25 - Waren-Verein – Jahresbericht 2018/19
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 7. ZOLL UND AUßENHANDEL
Lösung in Sachen „Marokko / Westsahara“ in Sicht
In Sachen „Marokko / Westsahara“ scheint eine Lösung in Sicht. Die Europäische Union (EU) und Marokko haben im Oktober 2018 beschlossen,
das EU-Marokko-Abkommen zu ergänzen. Ziel
der Ergänzungen soll es sein, dass Waren aus
der Westsahara wieder von den Zollpräferenzen
des Abkommens profitieren und damit de facto
für sie wieder die Bedingungen gelten, die vor der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. Dezember 2016 für sie galten. Die EU hat ihren Part bereits erledigt und die Ergänzungen bereits im Januar 2019 ratifiziert. Nun steht „nur“ noch die Ratifizierung der Ergänzungen seitens Marokkos aus. Die EU-Kommission rechnet damit, dass das bis Ende Mai der Fall sein wird.
Auch im Hinblick auf das Fischereiabkommen arbeiten die EU und Marokko an einer Lösung. Ziel soll es
sein, dieses wieder auf Gewässer der Westsahara
und die angrenzenden Gewässer anzuwenden. Das EU-Parlament hat dieser Lösung bereits Mitte Februar 2019 zugestimmt. Der EU-Rat hat den Beschluss über den Abschluss Anfang März 2019 erlassen.
Nun steht „nur“ noch die Ratifizierung des neuen Fischereiabkommens seitens Marokkos aus. Auch hier rechnet die EU-Kommision damit, dass das bis Ende Mai der Fall sein wird.
Blanchierte Erdnüsse: Neutarifierung abgewendet
Die von der Weltzollorganisation (WZO) geplante Neutarifierung von blanchierten Erdnüssen soll vom Tisch sein. Blanchierte Erdnüssen sollen auch in Zukunft in KN 1202 eintarifiert werden und von 0 % Zoll
profitieren. Um Streitigkeiten über die Eintarifierung
in Zukunft zu vermeiden, soll die KN-Nummer neu gefasst werden. Mit der Neufassung der KN-Nummer wird auf der nächsten Sitzung der WZO im März 2019 gerechnet.
Der Waren-Verein hat das Thema zusammen mit der FRUCOM und dem Bundesverband der Süßwarenindustrie e.V. verfolgt.
Zur Erinnerung: Ende 2016 alarmierte den Waren-Verein die nachfolgende Nachricht: Die Weltzollorganisation (WZO) plant eine Neutarifierung von blanchierten Erdnüssen. Statt wie bisher als unverarbeitet, sollen diese zukünftig als verarbeitet tarifiert werden. In Zollsätzen hieße das: statt bisher 0% Zoll, zukünftig rund 11% Zoll. Es stand zu erwarten, dass eine Neutarifierung anderer blanchierter Nüsse folgen würde.
Zusatzzölle bei Importen in die USA
Die USA führten am 1. Juni 2018 Strafzölle auf Aluminium und Stahl (auch) aus der Europäischen Union (EU) ein. Die Reaktion der EU darauf ließ nicht lange auf sich warten. Seit dem 20. Juni 2018 gilt
für einige US-Produkte ein Zusatzzoll von 25%. Unter diesen Produkten sind auch Produkte aus der Produktpalette der Mitglieder des Waren-Vereins, wie z.B. Saft aus Cranberries.
Weitere Zusatzzölle werden ab dem 23. März 2021 (oder nach einer WTO-Entscheidung) folgen. Dann wird es auch für Cranberries einen Zusatzzoll von 25% geben. Dass der Zusatzzoll für Cranberries erst ab dem 23. März 2021 gelten wird, ist zumindest ein Teilerfolg für den Waren-Verein. Wir hatten uns auf nationaler Ebene und zusammen mit der FRUCOM
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