Page 27 - Waren-Verein – Jahresbericht 2018/19
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 8. EUROPA
EU-Gesetzgebung
Die wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen des Lebensmittelrechts werden auf EU-Ebene entschieden und haben Vorrang vor nationalem Recht. Die Initiative zur Gesetzgebung obliegt der EU-Kommission. Das Parlament hat durch die im Vertrag von Lissabon vorgenommenen Änderungen weitere Befugnisse erhalten, darunter das Recht, die EU-Kommission zur Vorlage von Gesetzesvorschlägen aufzufordern.
Die EU-Kommission legt hierfür Verordnungs-
und Richtlinienentwürfe vor. EU-Verordnungen
sind verbindliche Rechtsakte, die alle EU-Länder unbeschränkt umsetzen müssen. Richtlinien hingegen sind Rechtsakte, in denen ein von allen
EU-Ländern zu erreichendes Ziel festgelegt wird. Sie müssen von den Mitgliedsstaaten auf nationaler Ebene umgesetzt werden, indem sie in die nationale Gesetzgebung implementiert werden. Dabei können Abweichungen vom EU-Recht in den einzelnen Mitgliedstaaten entstehen,
was zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den EU-Mitgliedern führen kann. Der Waren-Verein setzt sich für ein harmonisiertes EU-Recht
ein, um die Einheitlichkeit des EU-Binnenmarktes zu wahren.
Die gesetzlichen Regelungen sind oft Gegenstand mehrjähriger Verhandlungen zwischen den drei Institutionen:
+ Europäische Kommission
+ Europäisches Parlament + Rat der EU (Ministerrat)
Um die Interessen der Branche erfolgreich einzubringen, ist es wichtig, sich frühzeitig in Gesetzgebungsverfahren einzuschalten. Unsere Mitglieder informieren wir regelmäßig über relevante Vorhaben zur Änderung der Gesetze, fordern zur Mitwirkung auf und bringen unsere Ansichten in den entsprechenden Gremien ein. Dazu erfolgt außerdem auch ein enger Austausch mit unseren Kooperationspartnern auf Verbandsebene.
Das nachstehende Schema zeigt die verschiedenen Schritte des ordentlichen
Gesetzgebungsverfahrens der EU. Es stellt das wichtigste Instrument
des EU-Rechtssetzungssystems dar.
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