Page 36 - Waren-Verein – Jahresbericht 2018/19
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Waren-Verein der Hamburger Börse e.V. > Jahresbericht 2018/19 > Das Schiedsgericht
 eine Person zum Obmann bzw. zur Obfrau des Schiedsgerichts, die als Richter bzw. Richterin, einer Kammer für Handelssachen am Landgericht Hamburg vorsitzt.
Oberschiedsgericht
Normalerweise kennen Schiedsgerichte kein Oberschiedsgericht. Das ist beim Waren-Verein
etwas anders. Die Streitwerte können durchaus mehrere hunderttausend Euro betragen und ab einem bestimmten Mindestbetrag haben die Parteien die Möglichkeit, die Entscheidung des Schiedsgerichts von einem Oberschiedsgericht überprüfen zu lassen. Von dieser Option wird allerdings sehr selten Gebrauch
gemacht. Auch das ist sicherlich ein Zeichen für die Qualität der Entscheidungen des Schiedsgerichts des Waren-Vereins.
Als Expertin gefragt
Das International Nut Council (INC) hat im Frühjahr 2018 ein „Executive Programm on Nuts and Dried Fruits“ für Führungskräfte aus der Nuss- und Trockenfruchtbranche gestartet. Die Beraterin des Schiedsgerichts des Waren-Vereins hat zu diesem Programm eine Unterrichtseinheit zum Thema „Schiedsgerichtsbarkeit“ beigesteuert.
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Schiedsverfahren 2014-2018
Schiedsvereinbarung: mit/ohne WVB
37 %
WVB + Schiedsgericht vereinbart
Nur Schiedsgericht vereinbart
   63 %
 Schiedsverfahren 2014-2018
Verfahrensbeteiligte: Parteien Mitglied/Nichtmitglied
8%
46 %
46 %
Verfahren nur zwischen Mitgliedern
Verfahren zwischen einem Mitglied und einem Nichtmitglied Verfahren nur zwischen Nichtmitgliedern
       












































































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